S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Der Name Liechtenstein wurde erstmals um das Jahr 1136 erwähnt. Hugo von Liechtenstein nannte sich wahrscheinlich nach der Burg Liechtenstein südlich von Wien. Im Jahr 1608 erhielt Karl von Liechtenstein die erbliche Fürstenwürde.
Die Geschichte des Hauses
Der Name Liechtenstein wurde um das Jahr 1136 erstmals erwähnt. Hugo von Liechtenstein nannte sich wahrscheinlich nach der Burg Liechtenstein südlich von Wien. Die bis heute ununterbrochene Ahnenreihe begann mit Heinrich I. von Liechtenstein, der um 1265/66 gestorben war.
Heinrich I. von Liechtenstein erhielt 1249 die Herrschaft Nikolsburg (Mikulov) in Südmähren von Ottokar II. Přemysl in seiner Eigenschaft als Markgraf von Böhmen (er war seit 1253 König von Böhmen) als freies Eigentum. Diese Schenkung war für die Nachkommen von Liechtensteins von grosser Bedeutung. Die Familie erhielt dadurch – neben ihren bereits bestehenden Burgen und Herrschaften in Österreich – erstmals namhaften Besitz im Gebiet der böhmischen Länder.
Im 13. Jahrhundert teilte sich die Familie in die (spätere) Liechtensteinische, die Rohrauer und die Petroneller Linie. Die beiden letztgenannten Linien starben aber schon in der nächsten Generation aus. Viel wertvoller Familienbesitz ging dadurch verloren.
Das Fürstenhaus und Liechtenstein
Nachdem die Söhne Hartmanns II. in den erblichen Fürstenstand erhoben worden waren (Karl 1608 durch Erzherzog Matthias, 1620 durch Kaiser Ferdinand II. bestätigt, Maximilian und Gundaker 1623 durch Kaiser Ferdinand II.), strebten deren Nachfolger danach, in den Besitz von reichsunmittelbarem Territorium zu gelangen, um Sitz und Stimme auf der Fürstenbank des Reichstages zu erlangen und dadurch in die Spitzengruppe der Reichsaristokratie aufzusteigen. Fürst Johann Adam Andreas I. erwarb im Jahre 1699 die Herrschaft Schellenberg, 1712 die Grafschaft Vaduz, und seither ist auch Schloss Vaduz im Besitz der Fürsten von Liechtenstein. Durch die Verschmelzung der beiden Besitzungen wurde das vereinigte Territorium im Jahre 1719 zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhoben.
Unter Fürst Johann I. nahm Napoleon das Fürstentum Liechtenstein 1806 in den Rheinbund auf und legte damit den Grundstein für die Souveränität des Landes. Alle heute lebenden Familienmitglieder stammen von Fürst Johann I. ab.
Fürst Johann II. gab Liechtenstein im Jahre 1921 erstmals eine Verfassung auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage.
Als erster Fürst überhaupt nahm Fürst Franz Josef II. im Jahre 1938 Wohnsitz in Liechtenstein. Ihm gelang es auch, die Unabhängigkeit des Landes während dem Zweiten Weltkrieg zu bewahren.
Der regierende Fürst Hans-Adam II. setzt sich insbesondere für eine eigenständige Aussenpolitik Liechtensteins ein. Unter seiner Führung trat Liechtenstein im Jahr 1990 der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei.