Der Fürst verleiht Titel, Orden und Ehrenzeichen an Persönlichkeiten, die sich um das Land Liechtenstein besonders verdient gemacht haben.
Die Anerkennung herausragender Leistungen durch Titel, Orden und Ehrenzeichen hat im Fürstenhaus Liechtenstein eine lange Tradition. Die Fürsten von Liechtenstein selbst wurden im Laufe der Jahrhunderte immer wieder für ihre Verdienste ausgezeichnet. Als Staatsoberhaupt kann der Fürst Titel verleihen. Häufige Titel sind: Fürstlicher Rat, Fürstlicher Justizrat, Fürstlicher Kommerzienrat, Fürstlicher Studienrat, Geistlicher Rat. Adelstitel mit dem Prädikat „von“ sowie die Titel „Baron“ und „Graf“ werden sehr selten verliehen. Letztmals wurde ein solcher Titel 1979 verliehen.
Der Verdienstorden
Der Verdienstorden umfasst folgende Grade:
- Gross-Stern des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
- Grosskreuz mit Brillanten des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
- Grosskreuz des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
- Komturkreuz mit dem Stern des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
- Komturkreuz des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
- Ritterkreuz des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
Das Verdienstzeichen
Das fürstlich liechtensteinische Verdienstzeichen wird in Gold und Silber verliehen. Der erste Verdienstorden und das erste fürstlich liechtensteinische Verdienstzeichen wurden von Fürst Franz I. 1937 gestiftet. Weitere Informationen dazu finden sich im Fürstlichen Handschreiben vom 22. Juli 1937 betreffend die Stiftung des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens und des fürstlich liechtensteinischen Verdienstzeichens.
Führen von Orden und Ehrenzeichen
Der Besitzer des Gross-Sterns, des Grosskreuzes mit Brillanten sowie des Grosskreuzes ist berechtigt, sich als dessen „Inhaber“ zu bezeichnen. Personen, die das Komturkreuz mit dem Stern erhalten, dürfen sich „Komtur des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens mit dem Stern“ nennen; jene mit dem Komturkreuz als „Komtur“ und jene mit dem Ritterkreuz als „Ritter des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens“. Andere Vorrechte sind damit nicht verbunden. Die Dekorationen gehören der Person, an die sie verliehen wurden sowie deren Erben.